Hausdächer müssen in Deutschland gemäß Muster-Bauordnungen (MBO) die Vorgaben für "harten Bedachungen" erfüllen. Dies bedeutet dass Dachoberflächen, welche mit Polymerbitumen-Abdichtungsbahnen ausgeführt werden der ENV 1187, Verfahren 1 - Beanspruchung durch Brandsätze oder (lt. bisher gültiger DIN 4102-7) Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme - entsprechen müssen.
In den Muster-Richtlinien über den baulichen Brandschutz im Industriebau werden darüber hinaus weitere Bestimmungen festgelegt. Bedachungen von Brand(bekämpfungs)abschnitten mit einer Dachfläche > 2.500 m² sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung über den Brand(bekämpfungs)abschnitt hinaus behindert wird. Dies gilt bei Dächern als erfüllt, wenn z.B. bei Trapezleichtdächern die DIN 18234-1 - Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten - eingehalten wird.
Dachabdichtungen von Durchdringungen: Um die Durchdringungen (z.B. Lichtkuppeln) herum ist es notwendig, die Gefahr einer Entzündung der Dachabdichtung einzudämmen. Daher werden in diesem Bereich häufig 5 cm dicke und 50 cm breite Kiesstreifen (Körnung 16/32) vorgeschrieben. Dieser Kiesstreifen kann dann entfallen, wenn die Bitbau Top-Elastomerbitumen-Bahn EPV-S5 Schiefer (t3) eingesetzt wird, weil diese nach ENV 1187, Verfahren 3 "Beanspruchung durch Brandsätze, Wind und zusätzliche Strahlungswärme" geprüft, und als BROOF (t3) klassifiziert wurde. Diese Abdichtungssorte hat spezielle, brandhemmende Beimischungen, und die Brandbeständigkeit wurde sowohl bei Warmdachaufbauten auf Trapezleichtdächern mit
nach ENV 1187, Verfahren 3 bei der Forschungsstelle für Brandschutztechnik, Universität Karlsruhe (TH) geprüft. Alle Systeme haben dabei die Anforderungen bestens erfüllt. |