Die Anforderungen an brennbare Dampfsperren bei Stahltrapezblechkonstruktionen sind gemäß DIN 18234-1 „Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer, Beanspruchungen von unten“ geregelt. In dieser Industriebaurichtlinie können Dampfsperren auf Dachkonstruktionen mit Stahltrapez ab Dachflächen > 2.500 m² ohne separate Brandabschnitte ausgeführt werden, wenn bei der Dampfsperre ein Heizwert (Brandlast) von 10,5 MJ/m² nicht überschritten wird. Unsere brandlastreduzierte Bitumen-Dampfsperrbahn SK-AL/FR erfüllt diese Forderung und kann für diese Anwendung ideal eingesetzt werden. Nachgewiesen wurde die reduzierte Brandlast durch die Prüfstelle Hoch, Prüfung Brandverhalten von Baustoffen.
Weitere Vorteile der SK-AL/FR:
Mit einer Materialdicke von 0,3 mm (ohne Silikon-Abziehfolie) kann die brandlastreduzierte Dampfsperrbahn als kurzfristige, behelfsmäßige Notabdichtung bei entsprechendem Norm-Mindestgefälle eingesetzt werden. |